Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung

Bei der Legionellenuntersuchung müssen Grenzwerte eingehalten werden.

Sollte nach der Untersuchung eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von  (100 KBE / 100 ml) vorliegen, so muss bei Legionellen eine sog. Gefährdungsanalyse des betroffenen Trinkwassersystems erstellt werden.

Das Hauptziel der Gefährdungsanalyse ist es, nach der Ursache für die Kontamination mit Legionellen in den Trinkwasserleitungen zu suchen und systembedingte Risikostellen zu identifizieren und daraus geeignete Maßnahmen zur dauerhaften Beseitigung bzw. Minimierung abzuleiten.

Die Gefährdungsanalyse kann nur durch nach DIN ISO/IEC EN17024 qualifiziertes Personal durchgeführt werden.

Liegt bei Ihnen ein Legionellen Befall vor, dann sprechen Sie uns gerne an.

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